Kleine pflegerische Hilfestellung 1
  • Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes oder anderer Sitz- und Liegegelegenheiten
Kleine pflegerische Hilfestellung 2
  • An- und/oder Auskleiden (inkl. An- und Auskleiden von Körperersatzstücken)
  • Reinigen von Gesicht und/oder Händen
  • Richten des Bettes
Kleine pflegerische Hilfestellung 4
  • Wechseln der Bettwäsche
Pflegerische Betreuung:

Begleitung: z. B.

  • Ermöglichung des Besuchs von Freunden und Verwandten, Teilnahme an sonstigen Aktivitäten mit anderen Menschen
  • Spaziergänge
  • Begleitung zum Friedhof
  • Begleitung zu kulturellen, religiösen und Sportveranstaltungen, (z.B. Konzert, Theater, Fußballspiel)
  • Behördengänge

Unterstützung: z. B.

  • Unterstützung bei Spiel und Hobby
  • Unterstützung bei der Versorgung von Haustieren
  • Unterstützung bei emotionalen Problemlagen
  • Unterstützung bei Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen

Beaufsichtigung: z.B.

  • Anwesenheit, u.a. um Sicherheit zu vermitteln
  • Hilfen zur Verhinderung bzw. Reduzierung von Gefährdungen
  • Orientierungshilfen

Hilfen: z.B.

  • Hilfen beim Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen
  • Hilfen beim Beteiligen an einem Gespräch
  • Hilfe bei der Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen
  • Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur
  • kognitiv fördernde Maßnahmen
  • Hilfen zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigungen
  • Hilfen zur Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-Nacht-Rhythmus
Hilfe bei der Sicherstellung der selbstverantworteten Haushaltsführung
  • Unterstützung bei der Organisation / Organisation von Dienstleistungen, z. B. Haushaltshilfen, Notrufsysteme, Gärtnerdienste, Fahrdiensten, Putzhilfen, Hol- und Bringediensten (auch: bspw. Einkaufszettel schreiben) etc.
  • Unterstützungsleistungen bei der Regelung von finanziellen administrativen Angelegenheiten, z. B. Antragsstellungen, Bankgeschäften, etc.
  • Unterstützungsleistungen bei der Regelung von finanziellen administrativen Angelegenheiten, z. B. Antragsstellungen, Bankgeschäften, etc.
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
  • Ver- bzw. Abrechnung von Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
*Dieses sind Pflegekassenleistungen nach SGB XI und können privat oder mit den zuständigen Pflegekassen bzw. Pflegestufensätzen verrechnet werden.