Leistungen

Körperpflege, Haushalt und mehr

Beratung

Dekubitus, Demenz, Ernährung und mehr

2161 94 63 – 200

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Die Basis unseres Handelns ist die Menschlichkeit

Vor diesem Hintergrund respektieren, behandeln und achten wir jeden Menschen als Individuum.

Die biographische Geschichte bildet das Grundgerüst. Es ist uns wichtig, vertraute Tagesabläufe mit festen Gewohnheiten, Vorlieben und Wünschen zu berücksichtigen und umzusetzen.

Unser pflegerisches Verständnis und Handeln ist nach den Bedürfnissen und Aktivitäten der Pflegebedürftigen ausgerichtet.

Wir legen großen Wert auf eine gute Zusammenarbeit und Kooperation mit anderen Berufsgruppen und den Angehörigen.

Wir sehen insbesondere die Angehörigen als Verbindungsglied zwischen uns und dem Pflegebedürftigen und schaffen damit eine Atmosphäre der Entlastung und des Vertrauens.

Erfahren Sie mehr über die neuen Maßstäbe und Grundsätze („MuG“) in der ambulanten Pflege. Qualifikationsanforderungen und Fortbildungspflichten für Betreuungskräfte nach § 36 SGB XI.

Die neuen Maßstäbe und Grundsätze („MuG“) sehen vor, dass die Beschäftigten, die pflegerische Betreuungsmaßnahmen im Sinne von § 36 SGB XI in der ambulanten Pflege erbringen, eine Qualifikation entsprechend der Richtlinien nach § 53 SGB XI (stationär) aufweisen müssen. Beispielsweise muss ein Orientierungspraktikum von 40 Stunden, ein Basiskurs von 100 Stunden, ein Betreuungspraktikum von zwei Wochen oder ein Aufbaukurs von 60 Stunden nachgewiesen werden.